Fachanwältin für Arbeitsrecht und Erbrecht
Annett Seifert, geboren 1967, wurde im Januar 1996 im Freistaat Sachsen als Rechtsanwältin zugelassen. Sie war dabei von Anfang an in Zwickau tätig und hat sich schwerpunktmäßig mit Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht und allgemeinem Zivilrecht beschäftigt. Aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde ihr durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen am 22.10.2003 der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen. Im Juni 2012 wurde die Rechtsanwältin zusätzlich "Fachanwalt für Erbrecht".
Rechtsanwältin Annett Seifert ermöglicht ihren Mandanten eine kompetente Beratung und vertritt sie vor Gericht. Durch die spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen kann sie ihren Mandanten eine schnelle und effiziente Lösung anbieten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine individuelle und kompetente Beratung.
Frau Rechtsanwältin Seifert ist Vorsitzende des Zwickauer Anwaltvereins seit 2011, Vorstandsmitglied des Sächsischen Anwaltsverbandes, Mitglied der Arge Erbrecht im DAV und auch als Nachlasspflegerin tätig.